Die Guten Beantragen rechtlich verbindliche Klimabremse für Jena

Die Guten bringen in den heutigen Stadtrat eine Vorlage zur Reduzierung kommunaler Treibhausgasemissionen ein. Ziel ist die CO2-Netto-Null bis 2035. Dafür soll die Hauptsatzung der Stadt geändert werden.

Vollständiger Antrag

Der Stadtrat möge beschließen:
001 Der Stadtrat nimmt die Notwendigkeit der Reduzierung der CO2-Emissionen auf Null bis spätestens Jahr 2050 zum Erreichen des Zieles einer maximalen globalen Erwärmung von 1,5°C als aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung zur Kenntnis. Der Stadtrat ist sich bewusst, dass ein Verfehlen dieses globalen Ziels zu weltweiten katastrophalen ökologischen, sozialen und ökonomischen Schäden führt. Im Bewusstsein dieses Risikos verpflichtet er sich selbst und die Stadtverwaltung, eine entsprechende Reduzierung der eigenen CO2-Emissionen vorzunehmen um seinen Teil zur globalen Aufgabe beizutragen.

002 Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im September 2019 eine Änderung der Hauptsatzung in den Stadtrat einzubringen. Diese Änderung soll analog zur ökonomischen Schuldenbremse eine CO2-Emissionsbremse einführen. Von dieser betroffen sind die Kernverwaltung, die Eigenbetriebe und Beteiligungen. Ziel ist eine CO2-neutrale Stadt bis zum Jahr 2035. Die Reduzierung der Emissionen soll dabei linear erfolgen. Sollten durch konkrete Maßnahmen die Ziele in einem Haushaltsjahr verfehlt werden, können die Emissionen durch entsprechende Kompensationsinstrumente nachgeholt werden. Die Kompensation kann durch den Ankauf entsprechender CO2-Kompensationsprodukten oder durch eigene Projekte erfolgen.

003 Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat bis September 2019 ein Konzept vorzulegen, wie ein jährliches CO2-Emissionsmonitoring über alle Bereiche der Verwaltung, der Eigenbetriebe und Beteiligungen erreicht werden kann. Das Ergebnis des Monitorings wird dem Stadtrat jährlich, spätestens im April des folgenden Jahres, bekannt gegeben. Das Monitoring soll sich im Jahr 2020 auf Energie-, Wärme und Kraftstoff, Folgeemissionen beschränken und ab dem Jahr 2021 auch auf alle angeschafften Produkte und Dienstleistungen ausgeweitet werden.

Vollständiger Antrag 

Wir freuen uns auf die spannenden Diskussionen zum Thema in den Gremien.